Immer wieder herrscht große Unsicherheit unter Caravanern, egal ob Neucamper oder erfahrene Camper, sobald es um Begriffe wie Zuggewicht, Anhängelast oder Zuggesamtgewichte geht.
Vielen ist die Änderung der Führerscheinklassen aus dem Jahr 2013 immernoch nicht bekannt und es bleibt weitläufig bei der Meinung, man dürfe mit der Fahrerlaubnis Klasse B nur Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesantmasse von 750kg bewegen. Tatsächlich wurde das 2013 komplett aufgeboben, sodass nur mehr das zulässige Gesamtgewicht von 3500kg zählt.
Zulässiges Gesamtgewicht PKW (Zeile F.1 unter Punkt 15 im Fahrzeugschein) + zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = max 3500kg
Ein PKW mit 2000kg zulässiger Gesamtmasse darf also einen Anhänger mit 1500kg grundsätzlich mit der Führerscheinklasse B ziehen.
Dabei ist natürlich immer die erlaubte Anhängelast maßgeblich (Feld 0.1 = gebremster Anhänger und 0.2 = ungebremster Anhänger)
– Zuggewicht
– Zuggesamtgewicht
– Führerscheinklassen
– Anhängelast
– Stützlast
– Aufrechnung der Stützlast
Konsequenzen im In- und Ausland bei Überladung (Owi vs. Straftat)
Finde den perfekten Caravan für dich oder deine Familie über die Detailsuche oder lass dir von unserer Kaufberatung den perfekten Wohnwagen vorschlagen.